Noch immer zögern einige mittelständische Unternehmen innerhalb der Bauwirtschaft in die Digitalisierung zu investieren. Eine besondere Hürde stellt die Finanzierung von Maßnahmen zur digitalen Erschließung neuer Märkte, zur IT-Sicherheit, zur Einführung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien sowie zu digitalen Geschäftsmodellen dar.

Fördermittel zur Digitalisierung sind vielfältig, bezogen speziell auf Building Information Modeling (BIM) hingegen eher rar. Hier unterstützen Bund und Länder. Aber das richtige Förderinstrument zu finden, ist im Dschungel der Förderinitiativen nicht ganz so einfach – auch deshalb nicht, weil viele oft in Programme zur Förderung von Innovationen und Technologieentwicklung eingegliedert sind.

Wir haben für Sie in dieser Kurzinfo Förderprogramme des Bundes und der Länder zusammengestellt, bei denen Sie Ihren Antrag für Digitalisierungsvorhaben - und somit auch die Umsetzung von BIM in Ihrem Unternehmen beantragen können.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl dieser bundes- und landesweiten Programme, die in ihrer jeweiligen Kategorie in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. allerdings mit einer Einschränkung: Die Zusammenstellung erfüllt nicht das Kriterium der Vollständigkeit.

Jeder Ausführung zu dem jeweiligen Förderprogramm ist ein Überblick vorangestellt, der kurz und knapp folgende Fragen beantwortet:

  • Was wird gefördert?
  • Wer wird gefördert?
  • Wie wird gefördert? und
  • Wie verläuft die Antragstellung?

Förderprogramme zum Thema Digitalisierung und BIM auf Bundes-Ebene

„Digital-Jetzt“ – Investitionsförderung für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

www.bmwi.de/digital-jetzt

 

Was wird gefördert? Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit drei bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen

Wie wird gefördert? Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss

Wie verläuft die Antragstellung?

Registrierung auf https://www.digitaljetzt-portal.de/ ist notwendig. Verfügbares Förderkontingent wird monatlich per Losverfahren vergeben.

Seit September 2020 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie etwa Handwerksbetriebe Anträge auf Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ stellen, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Digitalthemen unterstützt. Ziel des neuen Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, neue Geschäftsmodelle für KMU zu erschließen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu sichern. Darüber hinaus sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und Zukunftsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und in Netzwerke kann diese bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Das Förderprogramm ist am 7. September 2020 gestartet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/digitalisierung-des-mittelstandes.html

 

eBusiness KompetenzZentrum

https://ebusiness-kompetenzzentrum.de/unternehmen/

https://www.ebusiness-kompetenzzentrum.de/kostenlose-checks/

 

Was wird gefördert? Einzelne Digitalisierungsvorhaben, -prozesse

Wer wird gefördert? Handwerksunternehmen

Wie wird gefördert? Beratung; Checks; KI-Sprechstunde

Im Rahmen der Förderinitiative Mittelstand 4.0 hat sich das eBusiness Kompetenzzentrum auf die Unterstützung von Handwerksunternehmen zu Fragen der Digitalisierung spezialisiert. Als Handwerksunternehmen können Sie dort beispielsweise kostenfreie Online-Beratungstermine mit Experten zu den drei Digitalisierungsthemen „Digitalisierungs-Strategie“, „Online-Marketing“ und „Datenschutz“ vereinbaren.

Daneben werden kostenlos limitierte Checks für das Handwerk von Digitalisierungs-Expertinnen und -Experten angeboten – für die Bereiche:

  • eBusiness-Check (Wie digital sind Ihre Prozesse schon? Steigern Sie Ihre Produktivität und Ihren Gewinn mit moderneren, digitalen Prozessen)
  • Microsoft 365-Check (In diesem Check analysieren wir Ihr Potenzial insbesondere bezüglich Kommunikation, Dateiablage und Projektverwaltung mit MS 365)
  • Website-Check (Wie ist es um Ihre Website bestellt? Ist sie zielgruppengerecht, modern und technisch auf dem neuesten Stand?)

Außerdem werden in einer KI-Sprechstunde Ihre Fragen zum Thema KI beantwortet und erste Empfehlungen gegeben, wie Sie KI im Betrieb nutzen können.

 

go-digital

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

 

Was wird gefördert? Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung und Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen

Wer wird gefördert? Kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks

Wie wird gefördert? Zuschuss 

Wie verläuft die Antragstellung? Antragsstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularbearbeitung.jsf oder

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Das go-digital Programm richtet sich an kleinere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden. Es ist ein Förderprogramm für Beratungsdienstleistungen, spezialisiert auf digitale Prozesse.

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent bei einem Tagessatz von maximal 1.100 Euro. Insgesamt kann die Beratung bis zu 30 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten in Anspruch genommen werden.

Oder sie nutzen das Bundesprogramm Go-Digital vom BMWi, Projektträger Euronorm, Berlin. Für kleine KMU mit maximal 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen Euro Jahresumsatz. Zu den Themen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse. Zuschuss bis maximal 6.000 EUR, maximal 50 Prozent bis zu 20 Tage je Modul.

 

go-Inno

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/go-inno.html

oder

https://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/Unternehmerfragen/Standardartikel/6-wie-finanziere-ich-digitalisierung-go-inno.html

 

Was wird gefördert? Externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen

Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die ihren Standort in Deutschland und weniger als 100 Beschäftigte haben und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro aufweisen.

Wie wird gefördert? BMWi-Innovationsgutscheine

Wie verläuft die Antragstellung? Über autorisierte Beratungsunternehmen

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-Inno/SiteGlobals/Forms/Formulare/beratersuche-go-inno-formular.html

Das „go-Inno“ Programm fördert ebenfalls Beratungen für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden. Förderung beantragen können alle Unternehmen, die nicht den Branchen Land- und Fischereiwirtschaft, Verkehrswesen, Schiffbau sowie Kohle und Stahlproduktion angehören. Im Gegensatz zu „go-digital“ werden im Rahmen von „go-Inno“ vor allem Beratungsdienstleistungen zu Produktions- und Verfahrensinnovationen gefördert. Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen. Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

 

Innovationsförderung 4.0

Innovationsfinanzierung 4.0 | L-Bank (l-bank.de)

 

Was wird gefördert? Digitalisierung, Innovation, innovative Geschäftsmodelle

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg

Wie wird gefördert? Darlehen mit Tilgungszuschuss

Wie verläuft die Antragstellung? Konditionenübersichten für die Förderdarlehen finden Sie unterwww.l-bank.de/konditionen. Hier sind wichtige Informationen rund um die Förderung zusammengestellt innovation4-0_PIB_02_2020.pdf

Mit dem Förderprogramm „Innovationsförderung 4.0“ unterstützt die L-Bank kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bei Investitionen in die Digitalisierung. Darüber hinaus sind auch innovative Vorhaben zur Entwicklung neuer beziehungsweise verbesserter Produkte oder Prozesse und die Entwicklung oder Einführung eines neuen Geschäftsmodells förderfähig.

Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.

 

KFW - ERP-Digitalisierungs- und Innovations­Kredit

Der günstige Förderkredit für zukunftsweisende Vorhaben

 

Was wird gefördert? Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Investitionen, Betriebsmittel oder auch den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens.

Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung

Wie wird gefördert? Kredit

Wie verläuft die Antragstellung? Zunächst sollte ein Finanzierungspartner gefunden werden. Termine und Partner können über die Webseite gefunden werden.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations-Kredit fördert die KFW Finanzierungsbedarfe im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben (Investitionen, Betriebsmittel, den gesamten finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens). Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.

Mit dem ERP-Digitalisierungskredit fördert die KFW mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung.

Die maximale Zuschusshöhe berechnet sich prozentual auf den vollständig ausgezahlten Kredit­betrag und wird nach Vollauszahlung von der KfW direkt an den Antragsteller in einer Summe einmalig ausgezahlt. Die Zuschusshöhe ist variabel und wird in Abhängigkeit der Kapitalmarkt- und Volumenentwicklung gesteuert.

Das Antragsverfahren sowie Formulare und Downloads rund um den Antrag finden Sie hier:

Weitere Informationen zu Förderkrediten für Innovation und Digitalisierung:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/index-2.html

 

„unternehmensWert:Mensch“

Beratungsprogramm zur Entwicklung von Personalstrategien (uWM)

 

Was wird gefördert? Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie wird gefördert? Beratung

Wie verläuft die Antragstellung? Allgemeine Förderrichtlinien finden Sie hier:

https://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/uebersicht/

Mit dem Beratungsprogramm zur Entwicklung von Personalstrategien von „UnternehmensWert: Mensch“ können Sie Ihre Belegschaft fit machen für die Digitalisierung Das Förderprogramm unterstützt Sie mit Beratungen in vier Handlungsfeldern:

  • Personalführung,
  • Chancengleichheit & Diversity,
  • Gesundheit sowie
  • Wissen & Kompetenz.

In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Das Förderprogramm läuft auch in verschiedenen Bundesländern, beispielsweise in

Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

 

unternehmensWert:Mensch plus

 

Was wird gefördert? Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einsetzen

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie wird gefördert? Beratungscheck; Beratungstage

Wie verläuft die Antragstellung? Die allgemeine Förderrichtlinien sind hier hinterlegt:

https://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfond (ESF)

Beratungen zu personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Innovationsprozessen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen.

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig „unternehmensWert: Mensch plus“ (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

Wie genau ein Lern- und Experimentierraum aussieht, kann je nach Unternehmen, Größe und Branche unterschiedlich sein. Jedoch folgen alle Lern- und Experimentierräume der gleichen Methode (Wie läuft die Beratung ab? (unternehmens-wert-mensch.de) und setzen eine bestimmte Haltung im Betrieb voraus: Wer neue Lösungen sucht, braucht Offenheit, Kreativität und die Bereitschaft, Fehler zu machen.

Ihr Unternehmen kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Im Unterschied zu uWM gelten für den Programmzweig uWM plus in allen Bundesländern die gleichen Förderkriterien.

 

Wipano: Förderschwerpunkt Normung und Standardisierung – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html

 

Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.

Wer wird gefördert? KMU, die mit einer oder mehreren Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten

Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Anteilsfinanzierung

Wie verläuft die Antragstellung? Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen. Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Formular-System easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf. Unter "BMWi" - "WIPANO" - ist der Förderbereich auswählbar: Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen.

Wer eine neue Idee auf den Markt bringt, kann sie durch ein Patent schützen lassen. Das Ziel von Wipano ist es, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu patentieren und auf den Markt zu bringen. Das Programm richtet sich an KMU, die mit einer oder mehreren Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Gefördert wird einzeln oder im Unternehmensverbund. Je Verbundpartner können bis zu 200.000 Euro an Fördergeldern beantragt werden.

 

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

 

Was wird gefördert? Anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen

Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert? Zuschüsse 

Wie verläuft die Antragstellung? Über das Formularcenter unter:

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Formularcenter/formularcenter.html

ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Das ZIM richtet sich bundesweit an mittelständische Unternehmen sowie die mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen, ohne sich dabei auf einzelne Branchen oder Technologien zu beschränken. Mit dem ZIM werden neben anspruchsvollen FuE-Projekten einzelner Unternehmen auch nationale und internationale FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen gefördert. Zudem werden mit dem ZIM Managementleistungen für Innovationsnetzwerke unterstützt.

 

IGF – Industrielle Gemeinschaftsforschung

https://www.aif.de/foerderangebote/igf-industrielle-gemeinschaftsforschung.html

 

Was wird gefördert? Wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die unternehmensübergreifend ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können.

Wer wird gefördert? Industrielle Forschungsvereinigungen, in denen sich Unternehmen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer Forschung zusammengeschlossen haben. Unternehmen oder Forschungsstellen können Themenvorschläge für Vorhaben der Gemeinschaftsforschung an diese gemeinnützigen Forschungsvereinigungen richten.

Wie wird gefördert? In der Regel dürfen maximal 250.000,- EUR pro Forschungseinrichtung als nicht rückzahlbare Zuwendung beantragt werden.

Wie verläuft die Antragstellung? Antragsberechtigt sind ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen. In der Regel dürfen sich pro IGF-Antrag maximal drei Forschungseinrichtungen beteiligen.

Das Programm richtet sich an mittelständische Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht in der Lage sind, eigenständig Forschung zu betreiben oder Forschungsaufträge zu finanzieren. Im Rahmen von IGF können die Unternehmen gemeinsamen Forschungsbedarf bündeln und an Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen übergeben.

 

INNO-KOM – Forschungsergebnisse für den Mittelstand

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/INNO-KOM/inno-kom.html

 

Was wird gefördert? Entwicklung innovativer Technologien, die an den Bedarfen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet sind

Wer wird gefördert? Rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen

Wie wird gefördert? Die modulare Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Gesamtkosten des Vorhabens gewährt

Wie verläuft die Antragstellung? Wenn Ihre Forschungseinrichtung die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie Innovation - Beratung - Förderung - Dokumente (innovation-beratung-foerderung.de erfüllt, können Sie jederzeit – bis 31. Dezember 2021 – einen Antrag beim Projektträger EuroNorm GmbH Innovation - Beratung - Förderung - Kontakt (innovation-beratung-foerderung.de stellen.

Da in strukturschwachen Regionen Forschungsstützpunkte in Form von großen Unternehmen oft fehlen, sind dort gemeinnützige externe Forschungseinrichtungen angesiedelt, die sich als FuE-Dienstleister und Innovationspartner für mittelständische Unternehmen verstehen. Sie werden unterstützt durch das Förderprogramm INNO-KOM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, um die Innovationskraft überall in Deutschland zu stärken. Anwendungsorientierte wissenschaftliche Lösungen können so von KMU zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren genutzt werden.

Insgesamt drei Förderschwerpunkte beziehungsweise Module in denen folgende Leistungen unterstützt werden:

  1. Vorhaben der Vorlaufforschung
  2. Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  3. Investitionszuschuss

Gefördert werden rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Institut ist weder Teil einer Hochschule, noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft und erhält keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent.
  • Der Hauptsitz der Einrichtung oder eine Zweigstelle befindet sich in einer strukturschwachen Region Deutschlands entsprechend den Fördergebieten Innovation - Beratung - Förderung - Fördergebiet (innovation-beratung-foerderung.de) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Das Institut stellt die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung.
  • Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende technische Ausstattung, anerkannte wissenschaftliche Kompetenz sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal und ist wirtschaftlich gefestigt.
  • Die Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist sichergestellt.

Förderprogramme auf Landes-Ebene

Baden-Württemberg

Die meisten Förderprogramme Baden-Württembergs werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und von der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg protegiert.

 

Digitalisierungsprämie PLUS

https://www.wirtschaft-digital-bw.de/service/digitalisierungspraemie-plus/

 

Was wird gefördert? (a) Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, (b) Erhöhung der IKT-Sicherheit, (c) Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

Wer wird gefördert? Freiberufler oder gewerbliches Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten.

Wie wird gefördert? Zuschuss oder Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss

Wie verläuft die Antragstellung?(a) Zuschuss: Betrieb reicht Antrag direkt bei der L-Bank ein https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html

(b) Darlehen: Betrieb erstellt zusammen mit der Hausbank den Antraghttps://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen.
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.

Weitere Informationen erhalten Sie beim – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau https://www.wirtschaft-digital-bw.de/service/digitalisierungspraemie-plus/ oder direkt bei der L-Bank https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html .

 

Digitalisierungs-Werkstätten Handwerk 2025 (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Referat 41: Mittelstand und Handwerk)

Digitalisierungs-Werkstätten im Handwerk - Handwerk 2025: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

Was wird gefördert? Gefördert wird die Durchführung von Digitalisierungs-Werkstätten im Handwerk, in denen kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Digitalisierungsstrategie für die Implementierung digitaler Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle unterstützt werden sollen.

Wer wird gefördert? Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert? Zuschuss in Höhe von maximal 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben bzw. höchstens 40.000 Euro je Digitalisierungs-Werkstatt.

Wie verläuft die Antragstellung?

Antragsvorduck „Digitalisierungs-Werkstätten“ (DOC) (baden-wuerttemberg.de).

Bis zu sechs Unternehmen können in der Digitalisierungs-Werkstatt an Themen wie beispielsweise das papierlose Büro, RFID-Chips oder BIM (Building Information Modeling) arbeiten. An der Werkstatt, die nach maximal zehn Monaten abgeschlossen sein sollte, nehmen neben den Unternehmen auch mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachverbandes sowie eine externe Expertin oder ein externer Experte teil. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Höhe von maximal 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gewährt. Je Werkstatt ist eine finanzielle Unterstützung von maximal 40.000 Euro möglich.

Im Rahmen der Werkstätten sollen geeignete Transfermaterialen erarbeitet werden.

 

Industrie 4.0 Scouting

Scouting Industrie 4.0 - ALLIANZ Industrie 4.0 Baden-Württemberg | Industrie 4.0 (i40-bw.de)

 

Was wird gefördert? Digitalisierung.

Wer wird gefördert? Unternehmen bis maximal 2.500 Mitarbeiter.

Wie wird gefördert? Beratungs-Zuschuss.

Wie verläuft die Anmeldung? Hier können Sie sich zum Scouting anmelden: Industrie 4.0 Scouting Anmeldung - ALLIANZ Industrie 4.0 Baden Württemberg | Industrie 4.0 (i40-bw.de).

Die beim VDMA Baden-Württemberg angesiedelte Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg bietet mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geförderten Industrie 4.0 Scouting konkrete Antworten und praktische Unterstützung. Mit dem Scouting-Programm unterstützt sie produzierende Unternehmen bei der Auswahl und Konkretisierung von geeigneten Industrie 4.0 Projekten. Das Scouting setzt dort an, wo die Unternehmen gerade stehen. Ob das die Digitalisierung von Prozessen oder ihr digitales Geschäftsmodell ist.

Das Scouting wird durch neutrale Fachexperten aus der Praxis durchgeführt, hierfür wurde gemeinsam mit einer Expertenjury einen Scout-Pool aufgebaut. Alle Experten haben langjährige Erfahrungen in der produzierenden Industrie und dort zahlreiche Umsetzungsprojekte im Themenfeld Digitalisierung / Industrie 4.0 begleitet. Ziel des Scoutings ist es eine Beratung von Experten aus der Praxis für die Praxis anzubieten.

 

Innovationsfinanzierung 4.0

Innovationsfinanzierung 4.0 - ALLIANZ Industrie 4.0 Baden Württemberg | Industrie 4.0 (i40-bw.de)

 

Was wird gefördert? Digitalisierung von Produktionsprozessen/ Produkten, Entwicklung und Umsetzung von IT-Konzepten und -strategien, Weiterbildung im Bereich Digitalisierung, F&E-Projekte zur Einführung oder Weiterentwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen Produktionsverfahren et cetera.

Wer wird gefördert? Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme; innovative Unternehmen nach festgesetzten Kriterien.

Wie wird gefördert? Darlehen über die Hausbank mit verbilligten Sollzinsen; bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten zwischen 10.000 und 5 Millionen Euro bei KMU; Tilgungszuschuss.

Wie verläuft die Antragstellung? Die Unternehmen stellen den Antrag bei ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, weiter an die L-Bank. In der Bestätigung zum Antrag gibt das Unternehmen den gewünschten Förderbaustein an und bestätigt die Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien.

Erst wenn der Förderantrag bei der Hausbank unterschrieben ist, kann das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen und Aufträge vergeben oder Verträge abschließen.

Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an. Neben den bereits bekannten Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben führt sie speziell für Baden-Württemberg den neuen Förderschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle ein. Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Weitere Informationen und Anträge hier: Innovationsfinanzierung 4.0 | L-Bank (l-bank.de)

 

Innovationsgutscheine Hightech Digital

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine/innovationsgutschein-hightech-digital/

 

Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen zum Ziel haben.

Wer wird gefördert? Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Millionen Euro Umsatz oder Existenzgründer.

Wie wird gefördert? Zuschuss, Innovationsgutschein.

Wie verläuft die Antragstellung? Anträge auf den Innovationsgutschein Hightech Digital können fortlaufend unter https://antrag.innovationsgutscheine.de/de/home/ eingereicht werden.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

fördert Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen. Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital sollen anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützt werden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt maximal 50 Prozent der Ausgaben.

Die Anträge den nach den formalen Antragskriterien geprüft. Eventuell muss eine 15-minütige Präsentation stattfinden.

 

Bayern

Die Förderinitiativen Bayers werden vornehmlich vom Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – mit finanzielle Unterstützung durch die LfA Förderbank Bayern – gefördert.

 

DIGITALBONUS BAYERN

https://www.digitalbonus.bayern

 

Was wird gefördert? Prozess-Digitalisierung; IT-Sicherheit.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Land Bayern.

Wie wird gefördert? Zuschuss.

Wie verläuft die Antragstellung? Das erfahren Sie hier:https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/verfahren/ oder

Digitalbonus.Bayern | Antragstellung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die kleinen und mittleren Unternehmen darin unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, die Prozessdigitalisierung voranzutreiben und die IT-Sicherheit zu verbessern. Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.

Ansprechpartner für den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.

Alle Informationen zum Förderprogramm und die Kontaktdaten der Regierungen finden Sie auf: https://www.digitalbonus.bayern

 

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

https://www.bayern-innovativ.de/seite/baytp

 

Was wird gefördert? Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion.

Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen.

Wie wird gefördert? Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben).

Wie verläuft die Antragstellung?

(a) Entwicklungsvorhaben:
Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

(b) Anwendungsvorhaben:
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.

Mit der Entwicklungsvariante des Technologieförderungsprogramms BayTP+ unterstützt die Bayerische Staatsregierung – konkret das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – die mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen.

Gefördert werden (a) Entwicklungsvorhaben (Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen) sowie (b) Anwendungsvorhaben (Anwendung neuer Technologien im Unternehmen/ Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben und die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind).

Für dieses Förderprogramm kann man ganzjährig Projektvorschläge einreichen. Die Vorschläge werden nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet.

 

Berlin

Unterstützung bei Digitalisierungsvorhaben bieten in Berlin insbesondere die die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und die Innvestionsbank Berlin an.

 

Berlin Mittelstand 4.0

Förderprogramm für innovative Technologien und Digitalisierung

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html

 

Was wird gefördert? Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten sowie sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0).

Wer wird gefördert? Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten) und Freiberufler.

Wie wird gefördert? Darlehen von 2 bis 6 Millionen EUR, 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB.

Wie verläuft die Antragstellung? Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf Berlin Mittelstand 4.0 der Investitionsbank Berlin. Ihrem Antrag fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte diese Checkliste https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/berlin-mittelstand/berlinmittelstand_checkliste.pdf für Ihre Antragstellung sowie das Antragsformular https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/berlin-mittelstand/berlinmittelstand_antrag_r.pdf.

Geboten werden flexible Darlehen für Investitionen in Ihre digitale Zukunft; 60 Prozent des Kreditrisikos werden übernommen. Das Förderprogramm "Berlin Mittelstand 4.0" richtet sich an kleine und größere Mittelstandunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes – mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin. Mit den Fördermitteln werden Sie bei der Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und bei der Digitalisierung von Produktion und Service unterstützt.

 

Transferbonus – Standardvariante Digitalisierung

Transfer BONUS – Förderung von Kooperationen Berliner KMU mit Forschungseinrichtungen - IBB Business Team GmbH (ibb-business-team.de)

 

Was wird gefördert? Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder in eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender); Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen aus Berlin oder Brandenburg.

Wer wird gefördert? Technologieorientierte KMU oder nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist.

Wie wird gefördert? Zuschuss bis 70 Prozent Förderquote vom Auftragsvolumen; maximal 45.000 Euro.

Wie verläuft die Antragstellung? Den Transfer BONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente. Informationen zur Antragstellung und benötigte Unterlagen finden Sie hier: eAntrag stellen - Förderprogramm Transfer BONUS für KMU in Berlin - IBB Business Team GmbH (ibb-business-team.de)

Mit dem Förderprogramm „Transfer BONUS“ hat die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Maßnahme geschaffen, die Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zusammenbringt und Synergieeffekte für beide Seiten entstehen lässt. Über den „Transfer BONUS“ geförderte Projekte schaffen zusätzliche Einkommensquellen und zielen darauf ab, das Gesamteinkommen im Berliner Wirtschaftsraum unmittelbar oder auf Dauer zu erhöhen.

KMU können im Rahmen von „Transfer BONUS“ bei folgenden Vorhaben finanzielle unterstützt werden:

  • Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen
  • Optimierung / Weiterentwicklung technologischer Prozesse
  • Etablierung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Stabilisierung und Steigerung des Beschäftigungsgrades und
  • Bewältigung von Herausforderungen des digitalen Wandels

 

Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) - BIG-Digital (wdb-brandenburg.de)

 

Was wird gefördert? Unter anderem Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen

Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft inclusive Handwerksunternehmen gemäß der geltenden EU-Definition.

Wie wird gefördert? Anteilfinanzierung (50 Prozent); maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 Euro für das Modul Implementierung.

Wie verläuft die Antragstellung? Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.

Ihr Antrag wird zudem fachlich durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH begutachtet. Näheres hier: ILB_Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG).

Ziel der Förderung ist die Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse im Hinblick auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung, die Entwicklung geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen, die Implementierung in Unternehmen sowie die dahingehend notwendig werdende Qualifizierung der Mitarbeiter.

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Digitalisierungsprozesse einschließlich erforderlicher Hard- und Software, welche zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden bzw. Prozessen führen. Gewährt werden können hierbei projektbezogene Zuschüsse (50 Prozent) für die nachfolgenden drei Module:

  1. Modul Beratung:

Gefördert werden höchstens 50.000 Euro für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen mit einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten.

  1. Modul Implementierung:

Bezuschusst werden Projektausgaben für eigenes Personal, Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie projektbezogene Personalnebenkosten und indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 45 % der nachgewiesenen Personalausgaben. Höchstens jedoch 500.000 Euro Zuschuss bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten.

  1. Modul Schulung:

Gefördert werden maximal 50.000 Euro für externe Schulungsdienstleistungen zur Schulung der eigenen Mitarbeiter mit einer maximalen Durchführungszeit von sechs Monaten. Eine Förderung kann im Rahmen der Implementierung prozessbegleitend oder nach Abschluss dieser erfolgen. Für prozessbegleitende Schulungen ist eine maximale Dauer von 36 Monaten vorgesehen.

 

Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 – BAB – Die Förderbank

https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/

 

Was wird gefördert? Beratungsprojekte mit ausgewählten Digitalisierungs-Experten aus der Region zur Ermittlung eines ersten Bedarfes oder der Initiierung eines Testprojektes.

Wer wird gefördert? Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.

Wie wird gefördert? Beratung; eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.

Wie verläuft die Antragstellung? Das können Sie hier nachlesen:

https://www.bab-bremen.de/wachsen/innovationsfoerderung/beratungsfoerderung-digitalisierung.html

Die Digitalisierung umfasst viele Themengebiete wie etwa Big-Data, IT-Sicherheit oder Cloud-Services. Nur wenige Unternehmen können alle Aufgabenstellungen in diesem Zusammenhang überblicken. Ein Einstieg in die Digitalisierung fällt deshalb gerade kleinen Unternehmen häufig schwer.

Um den Überblick im Digitalisierungsdschungel nicht zu verlieren unterstützen die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderungen und Stadtentwicklung mbH Startseite | bis Bremerhaven: Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (bis-bremerhaven.de), die BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH (bab-bremen.de) und das Land Bremen Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Startseite (bremen.de) Unternehmen mit der Finanzierung von Beratungen. Sie helfen bei der Auswahl kompetenter Beraterinnen und Berater und übernehmen dabei bis zu 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. So fällt es Unternehmen leichter, den ersten Schritt in die digitale Zukunft zu gehen.

Mit einem Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 werden sie auf Ihrem Weg in die Digitalisierung unterstützt.

 

Hamburg

Hamburg bietet verschiedene Förderinstrumente, die speziell Digitalisierungsvorhaben von KMUs adressieren wie auch innovative Entwicklungen der Digitalisierungsbranche.

 

Hamburg Kredit Innovation

Hamburg-Kredit Innovation | IFB Hamburg (ifbhh.de)

 

Was wird gefördert? Investitionen und Betriebsmittel – vor allem für Markteinführung und Wachstum, Produktentwicklung und Digitalisierung.

Wer wird gefördert? Nicht börsenorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Start-ups (mindesten ein vollständiger Jahresabschluss muss vorliegen); die förderungswürdigen Unternehmen müssen innovativ sein und mindestens ein Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erfüllen.

Wie wird gefördert? Darlehen; bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten; mindestens 25.000 Euro und maximal 1.500.00 Euro Darlehenssumme; bei Investitionen beträgt die Darlehenslaufzeit bis zu zehn Jahren bei einem Tilgungsfreijahr; es sind Eigenmittel in Höhe von 1,7 Prozent des Vorhabens anzustreben.

Wie verläuft die Antragstellung? Näheres dazu hier:467 (ifbhh.de).

Gefördert wird das Wachstum innovativer Unternehmen und Startups in Hamburg mit einem zinsgünstigen Darlehen im Hausbankenverfahren. Über eine Haftungsfreistellung unter Einbindung des Europäischen Investitionsfonds werden die Hürden für Darlehensfinanzierungen bei Produktentwicklungen, Markteinführungen und Digitalisierungsvorhaben merklich gesenkt.

 

INNO Founder

InnoFounder | IFB Hamburg (ifbhh.de)

 

Was wird gefördert? Die Vorbereitung und Umsetzung von innovativen wissensbasierten digitalen Gründungsvorhaben

Wer wird gefördert? Innovative Existenzgründungen und Unternehmen aus allen Branchen in Hamburg. Eine weiter Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht älter als ein Jahr sind beziehungsweise das Gründungsvorhaben seine Geschäftstätigkeit noch nicht länger als ein Jahr aufgenommen hat.

Wie wird gefördert? Pro Person pauschal 2.500 Euro/monatlich bei Vollzeittätigkeit; als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten; der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000 Euro.

Wie verläuft die Antragstellung? Reichen Sie Ihren Antrag ein – gerne unterstützt Sie das INNO Founder-Team der IFB Innovationsstarter GmbH bei der Erstellung. Präsentieren Sie Ihr Projekt dem INNO Founder-Vergabeausschuss, der über die Förderung entscheidet. Die Förderrichtlinien finden Sie hier: 594 (ifbhh.de). Gliederungsschema Förderanfragen für das Förderprogramm „INNO Founder“ ist hier abrufbar: Microsoft Word - IF_Gliederung_Foerderanfrage - PitchDeck final.docx (ifbhh.de).

Mit dem „INNO Founder“ werden Gründer/-innen und Gründungsteams mit innovativen, insbesondere digitalen und/oder nachhaltigkeitsorientierten Vorhaben gefördert. Personengebundene Zuschüsse in der Vorgründungs- und Gründungsphase unterstützen beim Aufbau von aussichtsreichen Startups in Hamburg.

 

Hessen

Im Rahmen der Strategie „Digitales Hessen“ können Unternehmen Mittel über die Programme „Digitales Hessen“ und DIGI-Zuschuss“ über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragen.

 

Land Hessen, Alle Anträge an die WIBank

https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940

 

Was wird gefördert? Einführung neuer digitaler Systeme sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt

Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Wie verläuft die Antragstellung?

https://www.wibank.de/wibank/kontaktformular/470904-470904?contactId=460958

Für kleinere Anschaffungen im Bereich Hardware und Software, also für die Basics im kleinen Umfang eignet sich der Digital-Zuschuss des Landes Hessen. Anträge sind an die WIBank zu richten. Gefördert wird die konkrete Antragsberechtigt sind insbesondere.

Der Zuschuss beträgt maximal 10.000 Euro entsprechend max. 50 Prozent eines Projekts. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben sollen mindestens 4.000 Euro betragen. Darunter fallen zum Beispiel Anschaffungen von IKT-Hard– und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, oder zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung. Gefördert werden auch die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen (einschließlich Datenmigration und Schulungen) durch externe Anbieter.

Hier finden Sie das Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/464736/f3cc872449598f6402d3ac38b69f9d24/download-merkblatt-digitalisierungsmassnahmen-data.pdf

 

Digitales Hessen – Förderung nach der Strategie „Digitales Hessen“

 

Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit Mitteln der Digitalisierung die Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung Hessens verbessern, Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers sowie Vorhaben, die digitale Anwendungen ermöglichen.

Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft, Ingenieurberufe und ähnliche Freie Berufe.

Wie wird gefördert? Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form von Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie verläuft die Antragstellung? Der Weg zur Förderung verläuft so: 1. Antrag stellen bei der WIBank → 2. WIBank prüft die Fördervoraussetzungen → 3. WIBank erteilt gegebenenfalls die Förderzusage.

Die übergeordneten Ziele der Strategie „Digitales Hessen“ formuliert die Landesregierung wie folgt:

  • Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimaveränderung und Energiewende
  • Sicherung der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und guter Arbeitsbedingungen
  • Stärkung der Innovationskraft Hessens und
  • Platzierung in der Spitzengruppe europäischer Technologiestandorte

 

DIGI-Zuschuss Hessen

 

Was wird gefördert? Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen; Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung; mit den Anschaffungen verbundene Dienstleistungen.

Wer wird gefördert? Vor allem kleine und mittlere Unternehmen; gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe.

Wie wird gefördert? Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Digitalisierungsprojekte; 4.000 Euro Mindesthöhe der Zuwendungsfähigen Sachausgaben; 50 Prozent Fördersatz.

Wie verläuft die Antragstellung? Den „DIGI-Zuschuss“ können Unternehmen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragen.

Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.

 

RKW Hessen

https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung.html

 

Was wird gefördert? Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Land Hessen sowie Selbstständige und Freiberufler.

Wie wird gefördert? Beratungstage.

Für die Digitalisierungsberatung werden bis zu 10 Beratungstage gefördert. Das RKW berät kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu:

  • Digitalen Geschäftsmodellen (Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services sowie Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte),
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft (In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung u.a.) sowie
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, z.B. IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen),
  • Digitalisierung des Marketings (Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), z.B. Webseiten, Apps, Online-Vertriebswege, z.B. Webshops, e-Support, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache sowie Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketings),
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit (Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, z.B. Cloud-Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen, Organisation und Schutz von Daten sowie Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten)

Lassen Sie sich von den Fachleuten unterstützen und 50 Prozent der Kosten erstatten. Und nehmen Sie außerdem eine Beratungen zur Antragsstellung beim RKW wahr.

Weitere Informationen erhalten Sie
für Nord- und Osthessen unterkassel(at)rkw-hessen.de oder Tel. 05 61 / 9 30 99-90,
für Süd- und Mittelhessen unter beratung(at)rkw-hessen.de oder Tel. 0 61 96 / 97 02-40.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern vergibt keine Fördermittel speziell für die Digitalisierung an Unternehmen. Über das Projekt „MV goes digital“ EdiKom – MV wird digital – Digitalisierung, einfach machen! (mv-goes-digital.de) bietet das Bundesland aber einen Digitalisierungs-Check und Qualifizierung für Unternehmen an.

Niedersachsen

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (Nbank) vergibt Fördermittel, die nicht ausschließlich für Digitalisierung vorgesehen sind, aber auch Digitalisierungsmaßnahmen einschließen, darunter die „Niederschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk“.

 

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Niedrigschwellige-Innovationsf%c3%b6rderung-f%c3%bcr-KMU-und-Handwerk/index.jsp

 

Was wird gefördert? Innovationsvorhaben, Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, Validierung von Patent- und gewerblichen Schutzrechten sowie Maßnahmen zur Markteinführung.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Wie wird gefördert? Zuschuss bis zu 35 Prozent beziehungsweise maximal 100.000 Euro

Wie verläuft die Antragstellung? Registrierung im Kundenportal → Download: Benötigte Dokumente → Beantragung der Förderung

https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Niedrigschwellige-Innovationsf%c3%b6rderung-f%c3%bcr-KMU-und-Handwerk/index.jsp  (Schritt für Schritt zur Förderung und Downloads)

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln.

Hier finden Sie das Gesamtpaket im Überblick:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Programminformation/Produktinformationen/Produktinformation-Niedrigschwellige-Innovatiosf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk.pdf

 

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen unterstützt – über das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) und mit finanzielle Förderung der Bürgschaftsbank NRW – im Wesentlichen Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

 

NRW Bank Digitalisierung und Innovation

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true

 

Was wird gefördert? Innovation; Wachstums-/ Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel; Markteinführung neuer Produkte/ Dienstleistungen

Wer wird gefördert? Existenzgründer/-innen; Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe

Wie wird gefördert? Darlehen; Bürgschaften/Garantien

Wie verläuft die Antragstellung? Der Antrag für das Darlehen und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW sind bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Mit dem Förderbaustein NRW.BANK. Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt.

Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:

  • Digitale Produktion und Verfahren wie zum Beispiel:
    • Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System),
    • Vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme oder
    • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch).

  • Digitale Produkte wie zum Beispiel:
    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen,
    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware oder
    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen.

  • Digitale Strategie und Organisation wie zum Beispiel:
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie,
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud- Technologien oder
    • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts.

Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsvergünstigt und gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.

Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der aktuellen De-minimis-Verordnung https://www.nrwbank.de/de/service/head/glossar/D/de-minimis-regelung.html.

 

Förderung von digitalen Modellregionen

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Foerderung-von-digitalen-Modellregionen/15917/produktdetail.html?backToResults=true

 

Was wird gefördert? Infrastruktur; Innovation; Kommunen.

Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen; Kommunen & Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen; Gemeinnützige Einrichtungen & Unternehmen; Verbände & Vereine; Forschungs- & Bildungseinrichtungen.

Wie wird gefördert? Zuschüsse.

Wie verläuft die Antragstellung? Anträge der Leitkommunen auf Förderung der Einrichtung und des Betriebs des Projektbüros sind an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) zu richten.

Anträge für die Umsetzungsprojekte sind an das jeweils für die Modellregion zu bildende Projektbüro zu richten.

Gefördert werden Pilotprojekte in Modellregionen zur systematischen Digitalisierung in folgenden Bereichen:

  • E-Government mit dem Schwerpunkt auf Projekten zum Aufbau eines digitalen Bürgerbüros,
  • digitale Stadtentwicklung mit dem Schwerpunkt auf den Themen Mobilität, Energie, Klima, Umwelt, Gesundheit, Wissenstransfer und Start-ups, eHandel, Tourismus 4.0, digitale Kreativquartiere, Bildung, Sicherheit und Smart Home,
  • Projektbüros zur Kooperation und Kommunikation in und zwischen den Modellregionen sowie zur Koordination der Einzelprojekte in den fünf Leitkommunen.

Die Modellregionen für die jeweiligen Regierungsbezirke sind:

  • Leitkommune Stadt Soest mit den beteiligten Städten Iserlohn und Lippstadt sowie Kreis Soest (Arnsberg),
  • Leitkommune Stadt Paderborn mit den beteiligten Städten Bielefeld und Delbrück sowie Kreis Paderborn (Detmold),
  • Leitkommune Wuppertal mit den beteiligten Städten Solingen und Remscheid (Düsseldorf),
  • Leitkommune Aachen mit der beteiligten Städteregion Aachen (Köln) und
  • Leitkommune Gelsenkirchen mit der beteiligten Stadt Bottrop und Kreis Recklinghausen (Münster).

Weiterführende Informationen auf den Internetseiten des MWIDE:

Digitale Modellregionen: https://www.wirtschaft.nrw/digitale-modellregionen

 

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Gutscheine

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mittelstand-Innovativ-Digital-MID-Gutscheine/15212/produktdetail.html?backToResults=true

 

Was wird gefördert? Innovation; Beratung.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU https://www.nrwbank.de/de/service/head/glossar/K/kmu.html mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Wie wird gefördert? Zuschüsse.

Wie verläuft die Antragstellung? Anträge sind vor Beginn des Projekts auf den vorgesehenen Formularen zu stellen. Antragstelle ist der Projektträger Jülich (PtJ).

Im Rahmen der „Digitalisierungsoffensive Handwerk“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Es umfasst neben der Förderlinie „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ auch den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“. Letzterer unterstützt die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

Es gibt folgende Gutscheinvarianten:

  • MID-Digitalisierung (Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen) mit den Förderschwerpunkten:
    • Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel
    • Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion
    • Erweiterung durch das Corona-Sonderprogramm MID-Plus bis zum 30.06.2021:
      • erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie
      • Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden (z.B. Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse)
      • ausschließlich Umsetzungstätigkeiten im Back-End, nicht hingegen Software-Entwicklungen im Front-End

  • MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)
  • MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)

 

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet seine Fördermittel zum Thema Digitalisierung im Rahmen von in Beratungs- und Innovationsprogrammen an.

 

Beratungsprogramm für den Mittelstand

Beratungsprogramm für den Mittelstand Rheinland-Pfalz - IHK Pfalz (ihk24.de)

 

Was wird gefördert? Beratungen zu allen strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung, Beratung über Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Wer wird gefördert? KMU.

Wie Wird gefördert? Zuschuss zu den von einem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 400 EUR pro Tagewerk.

Wie verläuft die Antragstellung? Antragnehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung des Beratung gestellt werden.

 

Mit dem "Beratungsprogramm für den Mittelstand" soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz gestärkt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Kommission. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen zum „Beratungsprogramm für den Mittelstand Rheinland-Pfalz“ finden Sie auf der Internetseite ISB: 136 Beratungsprogramm für den Mittelstand | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de).

 

Innovationskredit RLP

608, 609 Innovationskredit RLP | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

 

Was wird gefördert? Investitionen und Betriebsmittel mit dem Zweck der Innovation und Digitalisierung.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Small-Midcap-Unternehmen (250-500 Beschäftigte) aus Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Freiberufler.

Wie wird gefördert? Kredit über die Hausbank der Unternehmen; 25.000 bis 2 Millionen Euro Kredithöhe; 100 Prozent der förderfähigen Kosten können vom Kredit finanziert werden.

Wie verläuft die Antragstellung? Den „Innovationskredit RLP“ und Förderung für Beratungsleistungen können Mittelständler bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen Home | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de).

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Stärkung der Innovationstätigkeit in Rheinland-Pfalz geleistet werden. Der Innovationskredit RLP wird von der InnovFin KMU-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programmes der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.

Der Innovationskredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:

  • Investitionskredit mit Haftungsfreistellung (608)
  • Betriebsmittelkredit mit Haftungsfreistellung (609)

 

Saarland

Digitalisierungsvorhaben werden im Saarland vornehmlich über Innovationsprogramme, aber auch über Weiterbildungsinitiativen gefördert.

 

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Steckbrief ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit | SIKB oder

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) (kfw.de)

 

Was wird gefördert? Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben; gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, d. h.: alle Investitionen und alle Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben.

Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen; „digitale“ und „innovative“ Freiberufler mit einem innovations- oder Digitalisierungsvorhaben.

Wie wird gefördert? Kredit; Kreditmindestbetrag 25.000 Euro; bis zu 25 Millionen Euro pro vorhaben; bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel.

Wie verläuft die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner. Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens.

Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) fördert mit Krediten Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Gefördert wird

  • der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
  • der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, d. h.:
    • Alle Investitionen
    • Alle Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben
    • Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Das Merkblatt ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit finden Sie hier: 6000004011_M_380_390_391.pdf (kfw.de)

 

Kompetenzen durch Weiterbildung – KdW

Saarland - Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung - Kompetenz durch Weiterbildung

 

Was wird gefördert? Weiterbildungskosten für Beschäftigte in KMU.

Wer wird gefördert? KMU.

Wie wird gefördert? Zuschuss; 50 Prozent Zuschuss zu den Weiterbildungskosten der Beschäftigten; ab 200 Euro Seminargebühren (netto); bis zu 2.000m Euro pro Mitarbeitendem und Maßnahme.

Wie verläuft die Antragstellung? KdW ist unbürokratisch organisiert. Die Anträge werden weitgehend online abgewickelt. Vor der Antragstellung, füllt das Unternehmen ein Registrierungsformular aus. Es ist im Internet unter www.kdw.saarland.de zu finden. Bei der Registrierung werden die Angaben eingetragen, die die EU fordert, um die Eigenschaft als kleines oder mittleres Unternehmen zu belegen. Das Registrierungsformular wird dann von der KdW-Servicestelle geprüft. Pro Unternehmen ist diese Registrierung nur einmal notwendig. Sind die EU-Bedingungen erfüllt, kommt das Antragsverfahren in Gang;

  • Erster Schritt: Das Unternehmen erhält eine entsprechende E-Mail mit dem Antragsformular in pdf-Format.
  • Zweiter Schritt: Das Formular wird ausgefüllt und wiederum per E-Mail sowie im Original per Post an die KdW-Servicestelle übermittelt. Um die Zusage vor Seminarbeginn zu gewährleisten, muss der Antrag mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der Servicestelle eingehen.
  • Dritter Schritt: Sind alle Antragskriterien erfüllt, erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage durch die Servicestelle.

Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter*innen. Damit setzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen Anreiz für Betriebe und Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung werden im Saarland über das Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH – Fitt gGmbH – Fitt gGmbH | FITT gGmbH - Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (forschung-fuer-das-saarland.de gefördert. Bei Fragen zur Abwicklung des Programmes unterstützt Sie das Beratungsteam der Fitt gGmbh.

 

Sachsen

Über die Sächsische Aufbaubank Startseite | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de) fördert der Freistaat Sachsen die Digitalisierung beispielsweise mit Förderprogrammen für Betriebsberatung/ Coaching, E-Business-Technologien in Unternehmen und Weiterbildungschecks.

 

Die Wirtschaft im Fokus: Förderung der Digitalisierung

SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank

https://www.sab.sachsen.de/service/f%C3%B6rderung-von-digitalisierungsprojekten/index.jsp

 

Die branchen- und technologieoffenen Förderinstrumente des sächsischen Wirtschaftsministeriums unterstützen Unternehmensgründer bei der Anpassung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle an den digitalen Wandel:

Betriebsberatung/Coaching

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/betriebsberatung-coaching.jsp oder

Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung/Coaching | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)

Was wird gefördert? Beratungen und Coachings im Umfang von mindestens 5 Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel Erschließung neuer in- und ausländischer Märkte, Digitalisierung, Umweltbelange oder Unternehmensnachfolge.

Wer wird gefördert? Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe.

Wie wird gefördert? Zuschuss.

Wie verläuft die Antragstellung? Die Antragstellung auf eine Förderung im Programm Betriebsberatung/Coaching erfolgt elektronisch unterstützt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB).

Charakteristisch für Digitalisierungsprojekte sind in der Regel die aufeinanderfolgenden Phasen Sondierung + Ist-Stand-Erfassung + Umsetzung. Die Phasen Sondierung und Ist-Stand-Erfassung sind durch Inanspruchnahme von Beratungen mit Hilfe des Förderprogrammes "Betriebsberatung/Coaching" förderfähig.

 

E-Business

e-business.pdf (sachsen.de)

 

Was wird gefördert? Einführung und Weiterentwicklung von fortschrittlichen Informations- und Kommunikationstechnologien, zum Beispiel Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten sowie der Kauf von Software oder die Einführung von entwickelten Lösungen.

Wer wird gefördert? KMU.

Wie wird gefördert? Zuschüsse bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; höchstens 40.000 Euro.

Wie verläuft die Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen und unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oftmals nicht über die finanziellen Ressourcen, um vorhandene betriebliche Prozesse durch moderne, IT-gestützte Hilfsmittel zu verbessern. Gerade hier kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil liegen. Mit dem Programm „E-Business“ werden KMU bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt. Dadurch werden Ziele wie das Erschließen neuer Absatzmöglichkeiten, die Optimierung unternehmensinterner Prozesse aber auch die elektronische Abbildung von Geschäftsprozessen zu Kunden und Lieferanten erreichbar. Zuschüsse werden beispielsweise für die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, den Kauf von Software und dafür notwendiger Hardware oder auch für die Einführung von entwickelten Lösungen gewährt.

 

Technologietransferförderung

Technologietransferförderung | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)

 

Was wird gefördert? Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen. Inhalt dieser Projekte soll der Erwerb technologischen Wissens durch ein Unternehmen unmittelbar von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer oder an einen neueren technischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren sein.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung):

Wie verläuft die Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen.

Neue Produkte und Verfahren erfordern häufig zusätzliches technologisches Wissen.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt dieser notwendige Wissenszugewinn oft eine Herausforderung dar, da die dafür benötigten Ressourcen häufig nicht vorhanden sind. Durch das Programm „Technologietransferförderung“ unterstützen die SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank KMU beim Erwerb von neuem technologischen Wissen, um den Technologiebedarf decken zu können und gleichzeitig das technische und finanzielle Risiko bei der Integration neuer Technologien zu mindern.

Gefördert werden immaterielle Investitionen wie Patentrechte oder Lizenzen verbunden mit den dazu notwendigen Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen.

 

Weiterbildungscheck – betrieblich

Weiterbildungsscheck - betrieblich | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)

 

Was wird gefördert? Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen, zum Beispiel in Bezug auf die Implementierung neuer Technologien:

Wer wird gefördert? KMU und Selbständige:

Wie wird gefördert? Zuschuss zu Weiterbildungskosten von Beschäftigten; in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten:

Wie verläuft die Antragstellung? Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen. Verfahrensablauf: Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterzeichnen. Der unterzeichnete Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung, der Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen beziehungsweise Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung.

Nähere Informationen zum Förderbaustein „Arbeitnehmer und Beschäftigte“ finden Sie hier: wbs_individuell_an.pdf (sachsen.de):

Weitere Förderprogramme zur Digitalisierung in Sachsen können auf der Webseite der SAB eingesehen werdenStartseite | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de).

 

Sachsen-Anhalt

Fördermittel für Beratung rund um die Digitalisierung können über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt (ib-sachsen-anhalt.de) beantragt werden.

 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Unternehmen keine Fördermittel beantragen; speziell auf die Digitalisierung zugeschnittenen sind. Aber es gibt die Möglichkeit bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) Fördermittel zu beantragt (Förderprogramme des Landes | IB.SH (ib-sh.de),die unter anderem auch für Digitalisierungsvorhaben verfügbar sind

Speziell im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft können KMU ihre Digitalisierungsvorhaben zu folgenden Bereichen einbringen:

 

Thüringen

Digitalbonus (siehe dazu auch DIGITALBONUS BAYERN)

Digitalbonus Thüringen - Thüringer Aufbaubank

 

Was wird gefördert? Digitalisierung von Prozessen, Produkten, Dienstleistungen; Einführung und Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.

Wie wird gefördert? Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Wie verläuft die Antragstellung?TI-Digitalbonus - Antrag.pdf.

Die Thüringer Aufbaubank vergibt den „Digitalbonus“ an kleine und mittler Unternehmen. Mit dem Programm werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt. Gefördert werden Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Bildquellen und Copyright-Hinweise
  • © goodluz / Shutterstock – 20180704-slider-02_1500x800.jpg

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